Erstellen von Flucht-, Rettungs-, Brandschutz- und Katastrophenschutzplänen, damit die Arbeitnehmer im Gefahrfall sicher und schnell den Arbeitsplatz verlassen und sich in Sicherheit bringen können.
Grundlagen dafür sind die Unterlagen der Betriebsbegehung sowie Grundstücks-, Gebäude- bzw. Hallen- und Büropläne. Daraus wird der Rettungsplan für die einzelnen Bereiche in bildlicher Darstellung und in schriftlicher Anweisung erstellt.
Sind regelmäßig ausländische Arbeitnehmer - die der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig sind - in einer Arbeitsstätte beschäftigt, werden die schriftlichen Anweisungen auch in deren Landessprache abgefasst.