Die Betriebsbegehung und das Erstellen eines Berichtes wird nach ASiG §6 und §11 / BGV A 1 durchgeführt. Ziel ist es, den Arbeitgeber zu beraten, Betriebsanlagen, techn. Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren, vor und während des Einsatzes im Betrieb, zu überprüfen und erkannte Unfallmängel abzustellen. Nach einer Betriebsbegehung wird ein detaillierter Bericht erstellt.