Unterweisung der Mitarbeiter und Beurteilung des Arbeitsplatzes bzw. der Sicherheitsrichtlinien nach der jeweiligen Unfallverhütungsvorschrift(UVV). Beratung der Mitarbeiter nach den Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) und der Arbeits- stätten-Verordnung (ArbStätt V)